Mardervergraemung

Wer einen Marder tötet macht sich strafbar & muss mit einem hohen Bußgeld + Freiheitsstrafe rechnen. 

Es ist gesetzlich verboten, Marder zu fangen oder zu töten, sie sind im Bundesjagdgesetz (BJagdG) verankert. Sie gehören zum Haarwild laut Paragraph 2 Absatz 1.


Das Fangen und Töten der Marder darf nur eine berechtigte Personen wie Jäger oder Kammerjäger. 


Eine Ausnahme bildet jedoch das „Vergrämen“. Das dauerhafte Vertreiben der Tiere. Ein Fachmann (Schädlingsbekämpfer) hilft dabei den Marder dauerhaft zu vertreiben. Es wird ein natürlicher nicht giftiger Duft- / Geschmacksstoff verwendet den nur die Spezialisten haben. Ein Dachdecker kann die Mardereingänge wieder fachgerecht abdichten und verschließen. 

Der Marder unterliegt dem Jagdrecht. Die Schonzeit für Marder ist vom 29.Februar bis 1.Oktober, da in dieser Zeit auch die Jungtiere (1-4) großgezogen werden. 

Zu dieser Zeit dürfen auch nicht von einem Jagdausübungsberechtigten oder Schädlingsbekämpfer Marder gefangen, vergrämt oder getötet werden. Die Schonzeit von Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel ist GANZJÄHRIG.

 

Zudem bedeutet die Tötung und Umsetzung eines Marders nicht, das Problem auch langfristig gelöst zu haben, denn oft werden die Reviere von neuen Mardern besetzt, die sich an den Markierungen ihres Vorgängers orientieren und noch mehr Schäden anrichten. Es wird definitiv ein neuer Marder kommen.

 

Die erfolgreichste Lösung ist den Marder langfristig zu vergrämen und das Revier eines Marders auch für andere Marder unattraktiv zu machen.

 

Um eine dauerhafte, kompetente und straffreie Lösung zu finden, sollten Sie auf jeden Fall einen

Fachmann (Schädlingsbekämpfer) kontaktieren, diese vergrämen die Marder tiergerecht und zeigen Ihnen welche Fehler sie am Haus haben und beheben müssen.


Wir werden keine Marder umsiedeln oder einfangen, wir dürfen nur kranke und verletzte Tiere mit einer Lebendfalle fangen. Gesunde Tiere aus seinem Revier zu fangen und auszusetzen ist kein Tierschutz. Bitte wendet Euch an einen Schädlingsbekämpfer aus Eurer Umgebung oder vergrämt selber friedlich.
Vergrämung BITTE KEINESFALLS WÄHREND DER BRUT UND SETZZEIT (Aufzucht der Welpen und somit mutterlose Welpen)