Umsiedlung gesunder Wildtiere - NEIN

UMSIEDLUNG VON GESUNDEN VERMEINDLICH STÖRENDEN WILDTIEREN – NEIN!

„Ich habe Waschbären in meinem Dachboden, können Sie den abholen?“,
„Auf meinem Hof treibt sich ein Fuchs rum“

Unsere Antwort auf solche Anfragen können wir nur mit NEIN beantworten,
denn wir sind ein Tierschutzverein und nehmen den Tod durch Umsiedlung oder Aussetzen nicht in Kauf.
Es ist für uns und jeden anderen strengstens verboten!

Unsere Unterstützung oder Befürwortung der Umsiedlung von GESUNDEN Wildtieren ist keineswegs vorgesehen.
Eine Umsiedelung ist erstens streng verboten und weder tiergerecht noch tierfreundlich, sie ist sinnlos und das Problem wird keinesfalls gelöst, sondern sogar verschlechtert, da das freigewordene Revier aufgrund der fehlenden „Duftmarkierungen“ von einem neuen Fuchs, Marder oder Waschbär nach kurzer Zeit besetzt wird.

Das freie Revier hat eine richtige Anziehungskraft auf die neuen Revieranwärter aus der Umgebung und die Tiere werden darum streiten. Es wird sehr viel und häufig markiert mit Kot und Urin, denn damit wird der Anspruch auf das neue Gebiet klar gemacht. Revierkämpfe werden ebenfalls lautstark ausgetragen.

Warum wir gegen die Umsiedelung von Füchsen und Waschbären sind und es verboten ist:

  • Die neue Reviersuche ist für Füchse, Marder, Waschbären und Co. lebensgefährlich.
    Sie können auf der Suche nach einem neuen Revier ums Leben kommen, sie finden möglicherweise keine neuen Verstecke, Nahrungsquellen oder Wasserstellen und kennen am Aussetzungsort weder die gefährlichen Straßen oder die Grundstücke, auf denen Hunde leben und haben keine angelegten Nahrungsverstecke
  • Nicht nur der Straßenverkehr, den sie dort noch nicht kennen ist gefährlich für die Tiere, sondern auch die Tatsache, dass der Aussetzungsort zu 99% schon von ansässigen Tieren als Revier beansprucht wird
    Dies kann zu schweren Kämpfen und Verletzungen führen, da die Alttiere ihr Revier verteidigen. Auch die bereits ansässigen Tiere können dabei schwer verletzt werden und junge, schwächere Tiere können sogar sterben.
  • Ergo: Die ausgesetzten Tiere sind einer ständigen Gefahr ausgesetzt und kommen einfach nicht zur Ruhe und finden keine Nahrung oder Versteckmöglichkeit.
  • Ein Tier mit einer Lebendfalle einzufangen und es aus seiner Familie sowie seinem gewohnten Umfeld zu reißen, um es in einem völlig fremden Gebiet auszusetzen und somit den Tod in Kauf zu nehmen, widerspricht absolut dem Sinn unserer Berufung und ist verboten.
  • Während der Brut- und Setzzeit ist es besonders schlimm und strafbar.
  • Es sollte auch während der Trag- und Aufzuchtszeit keine Vergrämung versucht werden.
  • Eine Umsiedlung, die als harmlos bezeichnet wird, kann für eine trächtige Fähe oder eine Fähe mit Welpen noch schlimmer sein. Sie verliert ihren sicheren Bau mit ihrem Lebsgefährten und die Angewiesenheit der Ernährung/Versorgung des Partners. Somit hat man auch den Tod der Welpen auf dem Gewissen.
  • Lebendfallen werden nur bei verletzten Tieren aufgestellt, die medizinische Hilfe benötigen und danach in ihr Revier zurückkehren können.
  • Wenn ein Fuchs oder anderes jagdbares Wild ausgesetzt oder umgesiedelt werden soll, was eine Wilderei darstellt, ist eine Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten des betreffenden Reviers erforderlich. (Entnahmerevier und neues Revier) Es ist unwahrscheinlich, eine solche Genehmigung zu erhalten, da Jäger den Sinn einer solchen Aktion ebenfalls als tierschutzwidrig ansehen.

Das Einfangen, Umsiedeln und Auswildern (aussetzen) von Waschbären ist zusätzlich strengstens verboten, da es sich um eine invasive Art handelt.